Im Biolandbau ist die Anwendung von Saatgut, das nach den Bedingungen des Biolandbaues produziert wurde, verpflichtend, wenn entsprechendes Saatgut zur Verfügung steht.
Das gilt auch im Rahmen der ÖPUL 2015- Maßnahme Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen. Falls kein biologisches Saatgut für eine SLK-Sorte verfügbar ist, muss unbedingt vor dem Anbau eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von konventionellem ungebeiztem Saatgut von der zuständigen Bio-Kontrollstelle eingeholt werden und am Betrieb aufliegen.
Andernfalls kommt es bei Beanstandungen im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle durch die AMA zu Kürzungen der Bio-Prämie für das betroffene Antragsjahr.
Link zur Biosaatgut-Datenbank